Beitragsordnung
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist kein Bestandteil der Satzung. Sie regelt die
Beitragsverpflichtungen der Mitglieder/in so-wie die Gebühren und
Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins
geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
- Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitragssatzes.
- Bie festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden
Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde.
§ 3 Beiträge und Klassen:
-01: Mitgliederbeitrag 24,00 €
-02: Fördermitgliedschaft frei definierbar
-03: Unternehmens- und Vereinsmitgliedschaft 150,00€
- Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung im Januar eines jeden Jahres von dem angegeben Konto abgebucht.
- Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen möchten, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 31.01. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins.
- Bei nicht erfolgter Zahlung senden wir erstmalig eine Zahlungserinnerung kostenfrei zu. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von Euro 5 pro Mahnung erhoben.
- Der Mitgliedsbeitrag wird nicht anteilig berechnet. Erfolgt ein Mitgliedseintritt unter dem Jahr, wird für das aktuelle Jahr der volle Beitragssatz erhoben.
- Erfolgt ein Eintritt jedoch nach dem 01.12., wird nur der Beitrag für das folgende Kalenderjahr zum 01.01. fällig.
- Gezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht zurückgezahlt.
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