Beitragsordnung

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist kein Bestandteil der Satzung. Sie regelt die
Beitragsverpflichtungen der Mitglieder/in so-wie die Gebühren und
Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins
geändert werden.

§ 2 Beschlüsse
  1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitragssatzes.
  2. Bie festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden
    Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde.
§ 3 Beiträge und Klassen:

-01: Mitgliederbeitrag 24,00 €
-02: Fördermitgliedschaft frei definierbar
-03: Unternehmens- und Vereinsmitgliedschaft 150,00€

  1. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung im Januar eines jeden Jahres von dem angegeben Konto abgebucht.
  2. Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen möchten, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 31.01. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins.
  3. Bei nicht erfolgter Zahlung senden wir erstmalig eine Zahlungserinnerung kostenfrei zu. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von Euro 5 pro Mahnung erhoben.
  4. Der Mitgliedsbeitrag wird nicht anteilig berechnet. Erfolgt ein Mitgliedseintritt unter dem Jahr, wird für das aktuelle Jahr der volle Beitragssatz erhoben.
  5. Erfolgt ein Eintritt jedoch nach dem 01.12., wird nur der Beitrag für das folgende Kalenderjahr zum 01.01. fällig.
  6. Gezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht zurückgezahlt.
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